Wir betrachten ein Teilchen der Masse m, das mit der Energie E von
links auf die Potentialbarriere der Breite a zufliegt. Klassisch ist völlig
klar, was passiert: Wenn die Energie E des Teilchens kleiner als die Höhe
der Potentialbarriere V ist, dann wird es reflektiert. Nur wenn die Energie
größer als V ist, dann wird es die Barriere überwinden.
Die Quantenmechanik liefert hier einige Überraschungen. Die Schrödingergleichung
zerfällt in drei Gleichungen, die für jeweils eine der drei Zonen
gelten. Im Übergangsbereich, d.h. an den Kanten der Potentialbarriere
müssen die Lösungen der drei Gleichungen jeweils stetig ineinander
übergehen. Dasselbe muss auch für die Steigung (1. Ableitung)
der Wellenfunktionen gelten. Das Quadrat der Wahrscheinlichkeitsamplitude
für das nach rechts fliegende transmittierte Teilchen geteilt durch
das Quadrat der Wahrscheinlichkeitsamplitude für das von links einfallende
Teilchen ergibt die Transmissionswahrscheinlichkeit T (Herleitung):
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Obwohl E < V ist, ist die
Transmissionswahrscheinlichkeit T ungleich
Null, d.h. das Teilchen tunnelt durch die Potenzialbarriere, was klassisch
verboten ist. Die Wellenfunktion fällt nicht abrupt auf Null an der
Stelle x = 0, da V nicht unendlich hoch und breit ist. Für ka
> 1 gilt näherungsweise:
T ≈ 16E/V² (V − E) e−2ka |
In der nachfolgenden Abbildung ist die Tunnelwahrscheinlichkeit T für unterschiedliche Energien E pro Potentialhöhe V aufgetragen. Dabei wurde als Beispiel ein idealisiertes Potential der H-Fragmentierung beim H-N3 im angeregten Zustand gewählt.
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Tunnelwahrscheinlichkeit für (stark vereinfachtes) H-N3 und D-N3 im elektronisch angeregten Zustand. Klassisch ist T = 0 für E/V<1 und T = 1 für E/V>1. |
T = [1 - sin² k'a/4
E/V (1 − E/V)]-1
mit k' = (2m(E-V)/h²)½
T = [1 −ma²V/2h²]-1
Eine technische Anwendung des Tunneleffekts ist das Rastertunnelmikroskop.
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